RS Vwgh 1991/10/22 91/14/0020

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs4;
KStG 1966 §16 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0027

Rechtssatz

Die Darlehenshingabe der Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter ist dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Darlehensrückzahlung von vorneherein nicht gewollt ist oder wenn schon bei Zuzählung mit der Uneinbringlichkeit des Darlehens beim Gesellschafter zu rechnen ist (Hinweis Putschögl-Bauer-Quantschnigg Die Körperschaftsteuer § 8,Textziffer 74, Stichwort "Darlehen" lit a; Hermann-Heuer-Raupach, Kommentar zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftssteuergesetz, § 6 KStG alte Fassung, Anmerkung 170f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140020.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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