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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Wurde der Fremde in Vollstreckung des mit dem erstinstanzlichen Bescheid ausgesprochenen Aufenthaltsverbotes vor der Erlassung des vor dem VwGH angefochtenen Bescheides abgeschoben, bestand ab diesem Zeitpunkt kein Rechtschutzinteresse des Fremden mehr daran, daß die belBeh den Ausspruch der Erstbehörde, daß die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gem § 64 Abs 2 AVG ausgeschlossen werde, aufhebt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190242.X04Im RIS seit
12.06.2001