RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §26 Abs3;

Rechtssatz

§ 26 Abs 3 AAV normiert nicht das Freihalten einer Stiege in einer bestimmten Breite, sondern die (Mindest-)Breite einer Stiege als solche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190140.X01

Im RIS seit

28.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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