RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0227

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Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §46 Abs5;
AAV §46 Abs6;
BArbSchV §19 Abs3;
BArbSchV §19 Abs4;

Rechtssatz

Für die Verwirklichung der Übertretungen nach § 46 Abs 5 und § 46 Abs 6 AAV in Zusammenhang mit § 19 Abs 3 und § 19 Abs 4 BArbSchV ist es unerheblich, ob die unzureichende Ausführung eines Gerüstes ursächlich für die Verletzung des Arbeitnehmers war, ebenso, ob überhaupt ein am betreffenden Gerüst tätiger Arbeitnehmer verletzt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190227.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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