RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0047

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2707/49 E 5. Juni 1950 VwSlg 1489 A/1950 RS 2

Stammrechtssatz

In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090047.X06

Im RIS seit

04.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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