RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0118

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §81 Abs2 idF 1986/389;

Rechtssatz

Da nähere Merkmale für die Beurteilung der Leistung der Kriminalbeamten durch eine Verordnung gem § 81 Abs 2 BDG 1979 bisher nicht festgesetzt wurden, sind Art und Bezeichnung der näheren Merkmale für die Beurteilung des Umfanges und der Wertigkeit der Leistungen dieser Beamten den Organen des Leistungsfeststellungsverfahrens überlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090118.X01

Im RIS seit

30.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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