RS VwGH Erkenntnis 1991/10/30 91/09/0124

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Rechtssatz

Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen

Im RIS seit
30.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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