RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0098

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §3 Abs4 idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs4;

Rechtssatz

Da auch bloß kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse dem AuslBG unterliegen (Hinweis E 21.2.1991, 90/09/0160), kommt es im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht entscheidend darauf an, wie lange die unberechtigte Beschäftigung dauert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090098.X01

Im RIS seit

30.10.1991

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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