RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0047

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur

Norm

AVG §56;
DMSG 1923 §1 Abs3 idF 1990/473;
DMSG 1923 §3 idF 1978/167;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0108

Rechtssatz

Ist in einem Mehrparteienverfahren (hier: Unterschutzstellungsverfahren gem § 3 DMSG) der Bescheid zumindest einer Partei (hier: dem Landeshauptmann) rechtsgültig zugestellt worden, so ist dieser Bescheid zweifellos erlassen und rechtlich existent geworden, und zwar unabhängig von der Frage der Zustellung dieses Bescheides an die nunmehr beschwerdeführenden Parteien (hier: die grundbücherlichen Eigentümer)

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090047.X04

Im RIS seit

04.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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