RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0150

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §115 Abs1;
GrEStG 1955 §20;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/16/0187 E 23. Februar 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann.

Schlagworte

Begünstigungstatbestand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160150.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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