RS Vwgh 1991/11/5 91/14/0092

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Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Die Vereinbarung, Waren gegen Übernahme von Verbindlichkeiten in bestimmter Höhe zu verkaufen und den Differenzbetrag (auf Inventurwerte) "schenkungshalber" zu erlassen, rechtfertigt es, die Anschaffungskosten lediglich in Höhe der anteiligen übernommenen Verbindlichkeiten anzusehen. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung ging der Kaufpreis über diesen Betrag nicht hinaus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140092.X01

Im RIS seit

05.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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