RS Vwgh 1991/11/6 89/13/0093

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Veröffentlicht am 06.11.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs3;
StGB §156;
StGB §159;

Rechtssatz

Zahlungen, die der Abwehr einer "strafrechtlichen Überprüfung einer Kridasituation" dienen, sind Aufwendungen, die einem deliktischen Verhalten des Steuerpflichtigen entspringen und denen daher eine Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 mangelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130093.X07

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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