RS Vwgh 1991/11/6 91/13/0173

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Veröffentlicht am 06.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §200 Abs1;
BAO §289 Abs2;
BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §57 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn über betriebliche Steuerschulden ein Rechtsstreit geführt wird, ist eine rückwirkende Berücksichtigung einer Rechtsmittelentscheidung dann möglich, wenn die Feststellung des Betriebsvermögens verfahrensrechtlich (nur) vorläufig erfolgte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130173.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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