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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Wenn über betriebliche Steuerschulden ein Rechtsstreit geführt wird, ist eine rückwirkende Berücksichtigung einer Rechtsmittelentscheidung dann möglich, wenn die Feststellung des Betriebsvermögens verfahrensrechtlich (nur) vorläufig erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130173.X02Im RIS seit
14.01.2002