RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0248

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §21 Abs1;
AHStG §21 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

In bezug auf Seminare eines Vorstudiums, auf die sich Zeugnisse beziehen, hat die Studienkommission bei der Beurteilung der Stoffidentität in den Studienvorschriften der beiden maßgebenden Studienrichtungen, von deren - im Rahmen der Studienvorschriften gewählten - Thematik (und nicht der konkreten Behandlung der Themen) auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120248.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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