RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0257

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §29 Abs2 lita;
PVG 1967 §29 Abs2 litb;

Rechtssatz

Handelt es sich bei einem Dienstnehmer weder um einen vom Dienst freigestellten Personalvertreter noch um den Vorsitzenden des Fachausschusses, dann kommt für seine auswärtigen Dienstverrichtungen als Personalvertreter § 29 Abs 2 lit a PVG nicht in Frage, sondern nur die Regelung des § 29 Abs 2 lit b. Nach dieser Regelung sind aber weder "jährliche Bereisung" noch Vorgespräche gedeckt, sondern nur die Teilnahme an ordnungsgemäß einberufenen Sitzungen seines Gremiums.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120257.X05

Im RIS seit

18.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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