RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0132

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/01 Hochschullehrer

Norm

BDG 1979 §178 Abs2;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs11;

Rechtssatz

Dem Kollegialorgan ist es im Hinblick auf die Regelung des gemäß Art VI Abs 11 BGBl 148/1988, sinngemäß anzuwendenden § 178 Abs 2 BDG 1979 nicht verwehrt, über die in dieser Bestimmung genannten zwei Gutachten hinaus weitere Gutachten einzuholen, weil diese Regelung offensichtlich nur Minimalerfordernisse festlegt und für die aus Gutachten zu ziehenden Schlußfolgerungen nicht die Zahl, sonderen der innere Wert dieser Gutachten maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120132.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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