RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0141

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

25/01 Strafprozess
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;
StPO 1975 §39;

Rechtssatz

Der Grundsatz der freien Verteidigerbestellung durch den Beschuldigten bzw Angeklagten befreit nicht den als Verteidiger ausersehenen Beamten von seiner ihm durch § 56 Abs 2 BDG 1979 auferlegten Dienstpflicht, eine solche Bestellung abzulehnen, wenn ihre Befolgung unter anderem "sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120141.X05

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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