RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0257

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
63/07 Personalvertretung

Norm

BRG §16 Abs1;
PVG 1967 §25 Abs1;
PVG 1967 §25 Abs4 impl;

Rechtssatz

Unter Heranziehung der Rechtsprechung zu der dem § 25 Abs 4 PVG zugrundeliegenden Regelung des BRG ist davon auszugehen, daß das Beschränkungsverbot nach § 25 Abs 1 PVG erst dann verletzt wird, wenn der Leiter der Dienststelle Anordnungen trifft, die den Personalvertretern die Ausübung einzelner ihrer Befugnisse unmöglich machen (Hinweis E 12.9.1956, 203/56, VwSlg 4131 A/1956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120257.X02

Im RIS seit

18.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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