RS Vfgh 1983/2/26 B450/79

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Veröffentlicht am 26.02.1983
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/05 Sonstiges

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art83 Abs2
B-VG Art87 Abs1
B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand
GOG 1896 §74
RDG §57

Rechtssatz

Art87 B-VG; kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch die bescheidmäßige Feststellung, daß die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung zu den Dienstpflichten eines Richters zählt; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes bei Anwendung des §57 Richterdienstgesetz

Entscheidungstexte

Schlagworte

RechtsV, VerwaltungsV, Dienstrecht, Richter, Gericht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1983:B450.1979

Dokumentnummer

JFR_10169774_79B00450_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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