RS Vwgh 1991/11/25 91/19/0293

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Veröffentlicht am 25.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §29a;

Beachte

Am gleichen Tag wurde der Beschwerdefall 91/19/0294 im gleichen Sinn entschieden.

Rechtssatz

Das Schreiben einer Bezirkshauptmannschaft an eine andere Bezirkshauptmannschaft mit dem Betreff: "A Fremdenpolizeigesetz und Paßgesetz" und dem Ersuchen um "Kenntnisnahme" sowie "zuständige Erledigung" kann mangels jeglicher Bezugnahme auf ein konkretes Strafverfahren sowie infolge Fehlens jedes Hinweises auf § 29a VStG nicht als verfahrensrechtliche Anordnung im Sinne dieser Bestimmung gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190293.X01

Im RIS seit

25.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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