RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0167

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs1;

Rechtssatz

Der vom Erkenntnis des VwGH vom 12.10.1977, 448/77, VwSlg 5175 F/1977, geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung einer Liegenschaft und der Übergabe der Liegenschaft als Heiratsausstattung, der eine bloße Vermögensumschichtung ausschließt und es erlaubt, bereits im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe anzunehmen, muß objektivierbar sein (zB Übergabe der Liegenschaft an den Ausstattungsberechtigten, Umbauarbeiten durch diesen am Objekt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140167.X01

Im RIS seit

26.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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