Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §31a Abs2;Rechtssatz
Bedenken hinsichtlich der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kfz sind begründet, wenn eine Häufung strafbarer Handlungen, darunter zweier Straftaten von erheblichem Gewicht als Verkehrsteilnehmer, vorliegt, weil es sich hiebei um ein verkehrspsychologisch auffälliges Verhalten iSd § 67 Abs 2 letzter Satz KFG iVm § 31 Abs 2 KDV handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110137.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010