RS Vwgh 1991/11/26 91/11/0137

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §31a Abs2;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Bedenken hinsichtlich der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kfz sind begründet, wenn eine Häufung strafbarer Handlungen, darunter zweier Straftaten von erheblichem Gewicht als Verkehrsteilnehmer, vorliegt, weil es sich hiebei um ein verkehrspsychologisch auffälliges Verhalten iSd § 67 Abs 2 letzter Satz KFG iVm § 31 Abs 2 KDV handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110137.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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