RS Vwgh 1991/11/27 91/03/0111

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Veröffentlicht am 27.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Das Erfordernis der Konkretisierung des Tatortes ist nicht isoliert zu sehen, sondern in Verbindung mit der Tatzeitangabe.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030111.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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