Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §1 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 767;Rechtssatz
Für die Lösung der Frage, ob eine Treuhandschaft bestanden hat, ist es keineswegs erforderlich, festzustellen, welchen Inhalt das Treuhandverhältnis im gesamten hatte; entscheidend ist, daß die Liegenschaft zwar im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung erworben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989160023.X05Im RIS seit
28.11.1991