RS Vwgh 1991/12/2 91/19/0298

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Veröffentlicht am 02.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/04/24 89/04/0180 4

Stammrechtssatz

Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf, so ermangelt ihm die Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde weshalb nach § 34 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190298.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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