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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/04/24 89/04/0180 4Stammrechtssatz
Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf, so ermangelt ihm die Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde weshalb nach § 34 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190298.X01Im RIS seit
06.08.2001