RS Vwgh 1991/12/2 91/19/0248

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Veröffentlicht am 02.12.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §14 Abs1;
AZG §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0249 91/19/0250 Besprechung in: DRdA 1992/4, 290;

Rechtssatz

Die Möglichkeit, über die Verwendung der Bereitschaftszeit frei zu verfügen, ist umso geringer, je öfter tatsächlich Arbeit anfällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190248.X05

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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