RS Vwgh 1991/12/5 AW 91/14/0036

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Umsatzsteuer und Einkommensteuer (Wiederaufnahme und Neufestsetzung) - Die Drohung des Finanzamtes mit einem Konkursantrag bescheinigt die Gefahr unverhältnismäßigen Nachteils nicht. Entscheidend sind nicht Drohungen des Gläubigers mit Vollstreckungsmaßnahmen, sondern die Einkommenslage und Vermögenslage des Antragstellers und seine Kreditwürdigkeit, die die Möglichkeiten bestimmt, erforderlichenfalls aus Fremdgeld die Abgabenschuld zu tilgen.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991140036.A01

Im RIS seit

05.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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