RS Vwgh 1991/12/10 91/04/0053

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §166;
GewO 1973 §167;
GewO 1973 §333;
GewO 1973 §334;
GewO 1973 §335;

Rechtssatz

Die Planung und Ausführung der Installation elektrotechnischer Anlagen stellen keine in den Wirkungsbereich der Behörden im Sinne des § 333, des § 334 und des § 335 GewO 1973 fallende, sondern sie stellen solche Maßnahmen dar, zu deren Durchführung die hiefür befugten Personen, etwa Ziviltechniker oder Gewerbetreibende im Sinne des § 166 und des § 167 GewO 1973, berufen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040053.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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