RS Vwgh 1991/12/10 89/14/0064

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2;
KStG 1966 §10;
KStG 1966 §17;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1995/6, S 104-108; SWK 1996, A 201 - 204;

Rechtssatz

Das Abzugsverbot nach § 17 KStG 1966 bzw § 20 Abs 2 EStG 1972 kommt bei Schachtelbeteiligungen hinsichtlich allfälliger Schuldzinsen zum Tragen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung stehen, weil hier ein ertragsbezogener Zusammenhang zwischen Schuldzinsen einerseits und steuerfreien Kapitalerträgen andererseits besteht (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140064.X07

Im RIS seit

10.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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