RS Vwgh 1991/12/13 91/13/0077

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Veröffentlicht am 13.12.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §64 Abs2;
BewG 1955 §77 Abs1 Z1;
VermStG §12;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0214

Rechtssatz

Unter dem Feststellungszeitpunkt gem § 64 Abs 2 BewG ist für Zwecke der Vermögensteuer der Hauptveranlagungszeitpunkt zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130077.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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