RS Vwgh 1991/12/16 91/19/0289

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190289.X01

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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