Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;Rechtssatz
Das Element der "Überlassung der Nutzung" einer Grundfläche iSd § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972 kann gegenüber anderen im selben Vertrag bedungen Leistungen derart in den Hintergrund treten (Vertrag sui generis bzw anderen Vertragstypen zuzuordnende Verträge mit untergeordneten Elementen eines "Nutzungsvertrages"), daß es umsatzsteuerlich nicht zu beachten ist und das Entgelt - sofern keine anderweitige Begünstigung zum Tragen kommt - dem Normalsteuersatz unterliegt (Hinweis E 12.11.1990, 90/15/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150081.X05Im RIS seit
24.07.2001