RS Vwgh 1991/12/16 90/15/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1991
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Das Element der "Überlassung der Nutzung" einer Grundfläche iSd § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972 kann gegenüber anderen im selben Vertrag bedungen Leistungen derart in den Hintergrund treten (Vertrag sui generis bzw anderen Vertragstypen zuzuordnende Verträge mit untergeordneten Elementen eines "Nutzungsvertrages"), daß es umsatzsteuerlich nicht zu beachten ist und das Entgelt - sofern keine anderweitige Begünstigung zum Tragen kommt - dem Normalsteuersatz unterliegt (Hinweis E 12.11.1990, 90/15/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150081.X05

Im RIS seit

24.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten