RS Vwgh 1991/12/16 91/15/0045

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs10;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;

Rechtssatz

Ein Vorsteuerabzug, der für die Anschaffung eines Kfz gewährt wurde, obwohl der Ausschließungstatbestand des § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 verwirklicht war, kann ausschließlich im Jahr der Anschaffung des Kfz rückgängig gemacht werden, wenn die verfahrensrechtlichen Vorschriften eine Berichtigung der Veranlagung dieses Jahres zulassen. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 10 UStG kommt diesfalls nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150045.X05

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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