RS Vwgh 1991/12/16 90/15/0067

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Das Auftreten von Verlusten (auch durch mehrere Jahre) rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme von Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972. Dafür bedarf es vielmehr konkreter ziffernmäßiger Darlegungen, wonach bei der vorliegenden Art der Betriebsführung unter Berücksichtigung der erzielbaren Einnahmen, der Kostenstruktur und der Steuerbelastung keine Einnahmenüberschüsse erwirtschaftet werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150067.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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