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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;Rechtssatz
Das Auftreten von Verlusten (auch durch mehrere Jahre) rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme von Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972. Dafür bedarf es vielmehr konkreter ziffernmäßiger Darlegungen, wonach bei der vorliegenden Art der Betriebsführung unter Berücksichtigung der erzielbaren Einnahmen, der Kostenstruktur und der Steuerbelastung keine Einnahmenüberschüsse erwirtschaftet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150067.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009