RS Vwgh 1991/12/16 90/15/0067

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit, auf Dauer gesehen, und unter Anwendung objektiver Kriterien Gewinne oder Einnahmenüberschüsse erwarten läßt oder nicht, steht im Bereich des Umsatzsteuerrechts kein längerer Beobachtungszeitraum zur Verfügung; die Entscheidung, ob Liebhaberei vorliegt, muß sogleich getroffen werden (Hinweis E 3.11.1986, 86/15/0025, VwSlg 6168 F/1986, E 19.10.1987, 86/15/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150067.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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