RS Vwgh 1991/12/16 90/15/0181

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1991
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Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;
VereinsG 1951 §1;

Rechtssatz

Regelmäßig stattfindende entgeltliche Auftritte eines Trachtenvereines im Rahmen von "Tiroler-Abenden" in Fremdenverkehrsbetrieben stellen ebenso wie die Veräußerung bespielter Tonbandcassetten eine im Rahmen eines Leistungsaustausches nachhaltig ausgeübte Tätigkeit des Vereines dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150181.X02

Im RIS seit

16.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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