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10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Regelmäßig stattfindende entgeltliche Auftritte eines Trachtenvereines im Rahmen von "Tiroler-Abenden" in Fremdenverkehrsbetrieben stellen ebenso wie die Veräußerung bespielter Tonbandcassetten eine im Rahmen eines Leistungsaustausches nachhaltig ausgeübte Tätigkeit des Vereines dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150181.X02Im RIS seit
16.12.1991