Index
10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob eine "Liebhabereitätigkeit" eines Vereines vorliegt, kommt es darauf an, ob die wirtschaftliche Tätigkeit des Vereines auf Dauer gesehen objektiv ertragsfähig ist; nicht von Bedeutung ist, ob die Mitglieder des Vereines ihrerseits einen wirtschaftlichen Nutzen aus ihrer Tätigkeit für den Verein anstreben bzw erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150181.X05Im RIS seit
16.12.1991