RS Vwgh 1991/12/17 86/08/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
69/03 Soziale Sicherheit

Norm

ASVG §3 Abs2 litd;
SozVersAbk Jugoslawien 1966 Art7;

Rechtssatz

"Ins Ausland versendete Dienstnehmer" ( Art 7 SozVersAbk Jugoslawien; § 3 Abs 2 litd ASVG) sind die in einem Staat wohnhaften Dienstnehmer, die von einem Dienstgeber in diesem Staat gewöhnlich beschäftigt werden und in den anderen Staat entsendet werden. Die "gewöhnliche Beschäftigung" wird dort ausgeübt, wo ihr, in erster Linie nach dem Inhalt des Dienstvertrages zu beurteilender, Schwerpunkt liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986080139.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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