RS Vwgh 1991/12/17 90/07/0114

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §137 Abs1;
WRG 1959 §31 Abs1;

Rechtssatz

AusfzF des Vorliegens eines fahrlässigen, die Strafbarkeit nach § 31 Abs 1 iVm § 137 Abs 1 WRG nach sich ziehenden Verhaltens des Besch beim Befüllen eines Heizöltanks (hier: mangelhafte Kenntnisse des Besch von der Funktion der vom Tank wegmündenden Rohre; Austritt von Heizöl durch ein Entlüftungsrohr) und der Unterlassung von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070114.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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