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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Versuch von Behörden des Heimatstaates, einen Staatsbürger für die nachrichtendienstliche Tätigkeit zu gewinnen oder die staatspolizeiliche Beobachtung des Asylwerbers wegen häufiger Kontakte mit Ausländern und die Aufforderung, darüber zu berichten, stellen keine Anerkennungsgründe iSd FlKonv dar (Hinweis E 8.11.1989, 89/01/0363, 0364).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010154.X02Im RIS seit
18.12.1991Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009