RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0163

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Mit seinem Vorbringen in der Berufung, die derzeitige Politik in seinem Heimatlande sei dieselbe wie unter der Zeit Ceaucescus, vermag der Asylwerber keine Verfolgung im Sinne der Konvention darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010163.X02

Im RIS seit

18.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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