RS Vwgh 1991/12/18 91/03/0262

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Ist das Fahrzeug durch die Angabe des bei einer Kontrolle abgelesenen Kennzeichens ausreichend identifiziert, kommt der falschen Bezeichnung der Marke des Fahrzeuges im Bescheidspruch keine entscheidende Bedeutung zu, zumal die Marke des Kfz nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG gehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030262.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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