RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0138

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §34 Abs1;
StbG 1985 §34 Abs2;

Rechtssatz

Einer vom Beschwerdeführer zugleich mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft unterzeichneten Erklärung mit dem Wortlaut "Ich bestätige hiemit die Übernahme des Verleihungsbescheides. Weiters nehme ich zur Kenntnis, daß ich binnen 2 Jahren den Nachweis über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband zu erbringen habe, ansonsten ein Verfahren gemäß § 34 StBG eingeleitet werden muß." ist zu entnehmen, daß dem Bf die Bestimmung des § 34 Abs 1 StbG zwar zur Kenntnis gebracht wurde, in der Erklärung aber lediglich von einer künftigen, möglichen Einleitung eines Entziehungsverfahrens die Rede ist. Die Behörde hat somit ihrer Verpflichtung gem § 34 Abs 2 StbG nicht entsprochen, da naturgemäß nicht zugleich mit der Verleihung einer Staatsbürgerschaft gleichzeitig von einer beabsichtigten Entziehung ausgegangen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010138.X01

Im RIS seit

18.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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