RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0165

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0176

Rechtssatz

Daß der Asylwerber seinen Arbeitsplatz nach seiner Rückkehr in sein Heimatland nicht mehr einnehmen konnte, stellt keine Verfolgung aus politischen Gründen dar, ebensowenig die Einvernahme vor der Behörde, die sich über 24 Stunden erstreckt haben soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010165.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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