RS Vwgh 1991/12/18 90/12/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
72/01 Hochschulorganisation
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1 Abs1;
GehG 1956 §51 Abs1;
GehG 1956 §55 Abs1;
UOG 1975 §23 Abs1;

Rechtssatz

Ein Bundeslehrer, der in Ausübung seiner Dienstpflichten an seiner Dienststelle (Universität) Lehrveranstaltungen abhält (hier Erteilung regelmäßigen Unterrichts einschließlich der Mitwirkung an der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten der Studierenden, der Abhaltung von Prüfungen bzw der Mitwirkung daran), hat keinen Anspruch auf Kollegiengeldabgeltung, ungeachtet dessen, daß er iSd UOG dem Personenkreis der Hochschullehrer zuzuzählen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120154.X03

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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