RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0146

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0343 E 21. September 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Es liegt in der Natur der Sache, dass in Anwendungsfällen der Flüchtlingskonvention die vom Asylwerber geltend gemachte Furcht nicht nur objektivierbar ist und von ihm nicht nur behauptet, sondern auch glaubhaft gemacht werden muss. (Hinweis auf E v. 27.4.1988, 88/01/0068)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010146.X04

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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