RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0146

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Hinweis des Asylwerbers, daß sich gerade in Rumänien am wenigsten an den bisherigen politischen und wirtschaftlichen Mißständen geändert habe, und auf weiter anhaltende Ausschreitungen gegenüber Angehörigen der ungarischen Minderheit genügen nicht für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Hinweis E 10.2.1988, 86/01/0250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010146.X05

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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