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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Hinweis des Asylwerbers, daß sich gerade in Rumänien am wenigsten an den bisherigen politischen und wirtschaftlichen Mißständen geändert habe, und auf weiter anhaltende Ausschreitungen gegenüber Angehörigen der ungarischen Minderheit genügen nicht für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Hinweis E 10.2.1988, 86/01/0250).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010146.X05Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009