RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0162

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die vom Asylwerber behauptete dreitägige Haft, verbunden mit einer Mißhandlung (die ohne weitere Folge blieb), muß nicht isoliert nur im Zusammenhang mit der vom Asylwerber behaupteten religiösen Aktivität gesehen werden, sondern auch im Konnex mit einem allgemein kriminellen Verhalten des Asylwerbers (hier mit dem von ihm selbst zugegebenen Diebstahl von Kopierpapier). Die belBeh hat daher zu Recht die behauptete Furcht vor Verfolgung aus religiösen Grunden für nicht glaubhaft erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010162.X01

Im RIS seit

18.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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