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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die vom Asylwerber behauptete dreitägige Haft, verbunden mit einer Mißhandlung (die ohne weitere Folge blieb), muß nicht isoliert nur im Zusammenhang mit der vom Asylwerber behaupteten religiösen Aktivität gesehen werden, sondern auch im Konnex mit einem allgemein kriminellen Verhalten des Asylwerbers (hier mit dem von ihm selbst zugegebenen Diebstahl von Kopierpapier). Die belBeh hat daher zu Recht die behauptete Furcht vor Verfolgung aus religiösen Grunden für nicht glaubhaft erachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010162.X01Im RIS seit
18.12.1991