RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0161

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Auf Grund der einmonatigen, somit Anfang Juni 1989 beendeten Haftdauer und der vom Asylwerber angegebenen mehrmaligen erfolglosen Versuche, auf legalem Weg einen Reisepaß ausgestellt zu erhalten, kann die am 28.10.1989 erfolgte Ausreise des Asylwerbers noch im Zusammenhang mit dieser Verhaftung stehend angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010161.X01

Im RIS seit

18.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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