RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0131

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Veröffentlicht am 19.12.1991
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §30 Abs1;
GGG 1984 §30 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Eine nach Entstehung der Gebührenschuld bewirkte Erfüllung der Voraussetzung einer Gebührenbefreiung hat nicht das Erlöschen des staatlichen Gebührenanspruches zur Folge

(Hinweis E 22.9.1972, 2377/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160131.X01

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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